Küchen-/ Speiseabfälle und ehemalige Lebensmittel
Die Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen und ehemaligen Lebensmitteln tierischer Herkunft aus gewerblichen Einrichtungen darf nur durch dafür zugelassene Betriebe erfolgen. Solche Unternehmen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf einer Liste unter www.bmelv.de, indem Sie dort z.B. nach "Tierische Nebenprodukte" suchen, und sich dann die entsprechenden Betriebskategorien heraussuchen.
Eine Entsorgung von Küchen-/ Speiseabfällen sowie ehemaligen Lebensmitteln mit tierischen Bestandteilen aus gewerblichen Einrichtungen über den Hausmüll ist im Kreis Pinneberg nicht zulässig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem "Merkblatt zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sowie Lebensmittelabfällen".
Tierkörperbeseitigung
Jeder Tierhalter und jede Tierhalterin steht irgendwann einmal vor der Frage: Was tun, wenn mein Haustier stirbt?
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten: