Reiseverkehr mit Hunden und Katzen

Wenn Sie mit Ihrem Tier, beispielsweise Ihrem Hund, der Katze oder dem Vogel, ins Ausland fahren möchten, müssen Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Die Vorgaben der einzelnen Länder sind dabei sehr unterschiedlich.

In der Regel wird für Hunde und Katzen die Tollwutschutzimpfung gefordert, die als Erstimpfung mindestens 21 Tage alt sein muss. Welpen müssen bei der Impfung mindestens 3 Monate alt sein. Wiederholungsimpfungen sind innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgeschriebenen Frist durchzuführen, ansonsten gilt erneut die Wartezeit wie bei der Erstimpfung.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut den neuen EU-Heimtierpass. Diesen Pass benötigen Sie seit 2004 für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Vorgeschrieben ist die regelmäßige Tollwutschutzimpfung und eine Kennzeichnung der Tiere mit einem Mikrochip. Nähere Einzelheiten finden Sie hierzu auch unter Informationen zum EU-Heimtierpass. Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) gelten derzeit noch weitergehende Anforderungen, wie den Nachweis der Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe sowie eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken.

Für Reisen in Drittländer (z. B. USA oder GUS-Staaten) verlangen die Behörden teilweise zusätzlich Gesundheitsbescheinigungen für die Tiere. Die Anforderungen an eine Gesundheitsbescheinigung sind von Land zu Land unterschiedlich. Soweit diese Anforderungen hier bekannt sind, können sie bei der Veterinäraufsicht erfragt werden (ohne Gewähr). Über die konkreten Voraussetzungen für das Mitbringen von Tieren erkundigen Sie sich ansonsten bitte bei den jeweiligen Botschaften der Länder.


Rückreise nach Deutschland:

Bedenken Sie ebenfalls, dass Sie bei der Rückreise die Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland beachten müssen. So ist zum Beispiel für Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung und die Kennzeichnung vorzuweisen. Aus bestimmten Drittländern muss außerdem vor Antritt der Reise eine Blutuntersuchung zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt. Informationen hierzu finden Sie auch in den Informationen zum EU-Heimtierpass.

Das Mitbringen von Kampfhunden der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten. Außerdem sind Hunde betroffen, die in den einzelnen Bundesländern als gefährlich gelistet sind.

Für Papageien und Sittiche ist eine amtliche Gesundheitsbescheinigung aus dem Urlaubsland erforderlich.


Amtstierärztliche Untersuchung:

Wenn Sie eine amtstierärztliche Bescheinigung benötigen, kommen Sie bitte mit Ihrem Tier für die erforderliche Begutachtung in die Amtstierärztliche Sprechstunde.

Gebühren: Amtstierärztliche Bescheinigung: z.Zt. 10,23 Euro pro Tier


Weitergehende externe Informationen:

Ihre Ansprechpartner

Herr Möller

Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz

Team Verwaltung (22-1)

Telefon: 04121/ 4502-2218

FAX:  04121/ 4502-92324

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