Wichtigste Auftragsgrundlage für die Aufgaben der Veterinärbehörden sind die unmittelbar geltenden EG-Verordnungen 178/2002 ("EG-Basisverordnung"), 852/2004 und 853/2004 ("EG-Hygienepaket") sowie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, kurz LFGB, und die nationalen Durchführungsbestimmungen zum EG-Hygienepaket.
Die Ziele der Fleischhygiene:
Alle Schlachtbetriebe werden an jedem Arbeitstag durch die amtlichen Tierärzte überprüft. In den restlichen Betrieben ergibt sich die Häufigkeit der amtlichen Kontrollen aus der Risikobewertung, die für jede Betriebsstätte individuell durchgeführt wird.
Folgende Betriebsarten werden regelmäßig kontrolliert:
Sonstige Aufgaben:
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz
Leitung Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht