
Der Kreis Pinneberg hat den Schulträgern öffentlicher Schulen im Kreis Pinneberg über viele Jahre Zuweisungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Errichtung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschließlich Schulturnhallen gewährt.
Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes im Jahre 2007 stellt sich die Schulbaufinanzierung wie folgt dar:
Der bisher vom Land verwaltete kommunale Schulbaufonds wird nur noch bis einschließlich 2012 bestehen bleiben. Bis dahin können aus dem Kommunalen Schulbaufonds ausschließlich bestehende Verbindlichkeiten für in den Vorjahren anfinanzierte Baumaßnahmen und die Rückzahlung kreditfinanzierter Zuschussmittel an den kommunalen Investitionsfonds (KIF) bedient werden. Eine Förderung von neuen Schulbaumaßnahmen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus wird es in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden kein zusätzliches Schulbauförderinstrument geben. Die Einbeziehung der Investitionskosten in den Schullastenausgleich und ÖPP-Modelle sollen den Schulträgern auch künftig die notwendigen Schulbauinvestitionen ermöglichen.
Durch die veränderte Schulbaufinanzierung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 10.10.2007 den Beschluss gefasst, dass sich der Kreis Pinneberg bis einschließlich 2012 an den Ausfinanzierungen bereits anfinanzierter Schulbaumaßnahmen beteiligen wird. Insofern wird der Kreis auch noch in den nächsten Jahren Mittel für die Schulbauförderung zur Verfügung stellen. Es werden allerdings keine neuen Schulbauvorhaben mehr gefördert. Der Kreistag hat damit konsequent auf die Einstellung der Schulbauförderung des Landes reagiert.
Bitte informieren Sie sich auch durch einen Blick in die Schulbauförderungsrichtlinie.
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