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Schulamt des Kreises Pinneberg

Wappen Schleswig-HolsteinDas Schulamt ist eine untere Landesbehörde und besteht aus dem Landrat und den Schulräten. Es ist untere Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Grund- und Gemeinschaftsschulen, Grund- und Regionalschulen und Förderzentren im Kreis Pinneberg.

Die Schulräte sind zuständig für die Beratung der Schulen, insbesondere der Lehrkräfte, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, für die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen und für die Dienstaufsicht über die Schulen.

Der Landrat ist zuständig für die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Zu den Aufgaben des Schulamtes gehört auch die Planstellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen der vom Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein - der obersten Schulaufsichtsbehörde - übertragenen Befugnisse.


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