Heilpraktikerangelegenheiten / Ausübung der Heilkunde / Heilpraktikerprüfung
Wenn Sie vorhaben, die Prüfung zum Heilpraktiker abzulegen, erfolgt im Fachdienst Gesundheit die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.
Die Anmeldung zu einem in den Informationen genannten Prüfungstermin ist für Sie verbindlich.
Informationen über den möglichen Inhalt des in der Prüfung abgefragten Wissens erhalten Sie im Gegenstandskatalog Heilpraktikerprüfung sowie im Gegenstandskatalog Heilpraktikerprüfung Psychotherapie des Kreises Nordfriesland.
Dokumente:
- Informationen zur Heilpraktikerprüfung
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
- Erklärung zum Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
- Ärztliches Zeugnis zum Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
Weitergehende Informationen:
Ihre Ansprechpartner
Herr Müller
Fachdienst Gesundheit
Team Verwaltung (FD32)