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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Bei uns werden Belehrungen für Personen angeboten, die beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Die Belehrungen werden nach Terminvereinbarung gegen eine Gebühr von 25,00 € durch Mitarbeiter/-innen des Teams Infektionsschutz durchgeführt.

Der Arbeitgeber muss zusätzlich zur Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt bei Beginn der Tätigkeit und dann alle 2 Jahre Wiederholungsbelehrungen durchführen. Diese sind zu dokumentieren. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Literaturhinweise:

Ihre Ansprechpartner

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Frau Bolz

Fachdienst Gesundheit

Team Verwaltung (FD32)

Telefon: 04121/ 4502-3332

FAX:  04121/ 4502-93332

Raum: 1132

E-Mail:  a.bolz@kreis-pinneberg.de

Frau Drevs

Fachdienst Gesundheit

Team Infektionsschutz

Telefon: 04121/ 4502-3367

FAX:  04121/ 4502-93367

Raum: 1128

E-Mail:  c.drevs@kreis-pinneberg.de

Frau Praeckel

Fachdienst Gesundheit

Team Infektionsschutz

Telefon: 04121/ 4502-3366

FAX:  04121/ 4502-93366

Raum: 1128

E-Mail:  s.praeckel@kreis-pinneberg.de