Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Bei uns werden Belehrungen für Personen angeboten, die beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Die Belehrungen werden nach Terminvereinbarung gegen eine Gebühr von 25,00 € durch Mitarbeiter/-innen des Teams Infektionsschutz durchgeführt.
Merkblatt zur Belehrung - Deutsch
(weitere Sprachen: Arabisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Vietnamesisch)
Der Arbeitgeber muss zusätzlich zur Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt bei Beginn der Tätigkeit und dann alle 2 Jahre Wiederholungsbelehrungen durchführen. Diese sind zu dokumentieren. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Literaturhinweise:
Hinweise für den Arbeitgeber zur Belehrung
Vordruck für die Erklärung zur Nachbelehrung
Schulungsmaterialien für die mündliche Belehrung
Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
Frau Bolz
Fachdienst Gesundheit
Team Verwaltung (FD32)
Frau Drevs
Fachdienst Gesundheit
Team Infektionsschutz
Frau Praeckel
Fachdienst Gesundheit
Team Infektionsschutz