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Aufsicht baulicher Fördermaßnahmen

In unserem Aufgabengebiet beschäftigen wir uns mit der Umsetzung der Vorschriften der Zuwendungsvorschriften für geförderte Baumaßnahmen (ZBau) zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, kostenangemessenen und wirtschaftlichen Planung, Veranschlagung und Bauausführung sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung der bewilligten Mittel einschließlich der prüffähigen Nachweise für Bauvorhaben.

Die Aufsicht baulicher Fördermaßnahmen bearbeitet folgende Ressorts:

Jede der vorgenannten Ressorts hat seine eigenen geltenden Förderkriterien. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Zuwendungsgeber/ Zuwendungsempfänger erforderlich.

Die Aufgaben des Sachgebietes umfassen folgende Schwerpunktbereiche:


Informationen über die Abwicklung bei Bauinvestitionen gemäß ZBau: