Aufsicht baulicher Fördermaßnahmen

In unserem Aufgabengebiet beschäftigen wir uns mit der Umsetzung der Vorschriften der Zuwendungsvorschriften für geförderte Baumaßnahmen (ZBau) zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, kostenangemessenen und wirtschaftlichen Planung, Veranschlagung und Bauausführung sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung der bewilligten Mittel einschließlich der prüffähigen Nachweise für Bauvorhaben.

Die Aufsicht baulicher Fördermaßnahmen bearbeitet folgende Ressorts:

  • Kindertagesstätten
  • Kinderhäuser
  • Jugend- und Familieneinrichtungen
  • Schulen
  • Sportstätten- und Anlagen
  • Alten- und Pflegeheime
  • öffentliche Anlagen
  • städtebauliche Modernisierungen
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur
  • Erschließungen
  • Feuerwehrgerätehäuser

Jede der vorgenannten Ressorts hat seine eigenen geltenden Förderkriterien. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Zuwendungsgeber/ Zuwendungsempfänger erforderlich.

Die Aufgaben des Sachgebietes umfassen folgende Schwerpunktbereiche:

  • Mitwirkung in der Vorbereitungsphase des Zuwendungsvorhabens
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung der Zuwendungsanträge
  • Beratung bei der Aufstellung der Bauunterlagen
  • Festlegung des Umfangs der Bauunterlagen für das Bewilligungsverfahren
  • Prüfung der Bauunterlagen und Erteilung des Prüfvermerkes ZBau Ziffer 6- Festlegung der Gesamtbaukosten und der zuwendungsfähigen Kosten sowie Stellungnahmen gemäß den Schulbaurichtlinien
  • Überprüfung der Bauausführung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises (Prüfvermerk ZBau Ziffer 8- Festlegung der tatsächlichen angefallenen Baukosten und der tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten laut Abrechnung)


Informationen über die Abwicklung bei Bauinvestitionen gemäß ZBau:

 Merkblatt 1 - Vorbereitungsphase
 Merkblatt 2 - Antragsphase
 
 Merkblatt 3 - Bauausführungsphase
 Merkblatt 4 - Abrechnungsphase